Warum einen Bundesverband?

Es geht uns in allererster Line um die Kinder, die zu betreuen sind. Unsere Kinder sind unser Zukunft. Die Gelder die wir heute nicht in ihre Stärkung für die Bewältigung der Herausforderungen ihrer Zukunft in die Hand nehmen macht sich bereits seit einigen Jahren bemerkbar; sie führen bereits jetzt zu einem gesamtvolkswirtschaftlichen und vor allem sozialen Schaden: eine soziale Spaltung der Gesellschaft. 

 

Längst haben Inklusionskräfte/Schulbegleiter als wichtige Stütze und Bezugspersonen 
der Kinder umfangreiche Aufgaben in den Schulen übernommen und sind  in spezifische Einsatzfelder hineingewachsen. In der täglichen Arbeit sehen wir, dass nicht nur die betreuten Kinder davon profitieren, sondern der ganze Klassenverband. 

Es ist jetzt immens wichtig, dass sie entsprechend der gewachsenen Anforderungen endlich 
eine eigene Berufsbezeichnung erhalten, eine Grundausbildung für neue Nachwuchskräfte und Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die aktuelle Kostenpolitik führt überwiegend zu Bezahlungen nur knapp über Mindestlohn und arbeitsrechtlich bedenklichen Verträgen; oftmals ist auch keine durchgängige Bezahlung gesichert.

 

Die Corona-Pandemie 2020/20121 zeigt deutlich, dass die Kinder mit Schulbegleitungen 
besonders abgehängt werden. Teilweise gehen sie nicht nur seit fast einem Jahr nicht mehr 
in die Schule, es wurden von vielen Kostenträgern die Zahlungen an die Sozialträger eingestellt. Manche Sozialträger mussten bereits einigen ihrer Inklusionskräften kündigen.

Nur wo viele Beteiligte sich gegen diese Politik gewehrt haben, vor allem Eltern und auch Sozialträger, die auf Einhaltung der mit den Jugend- und Sozialämtern geschlossenen Rahmenverträge gepocht haben, konnten Schulbegleitungen weiter bezahlt werden und 
online oder auch zuhause die Unterstützung weiterführen. Nur in diesen Fällen konnten Beschäftigungsverhältnisse aufrecht erhalten werden.

 

Auch Eltern die im persönlichen Budget selbst als Arbeitgeber fungieren, müssen bereits selbst ihre Schulbegleitung finanzieren, da die Kostenzusagen von Jugend- und Sozialämtern mit der Begründung „keine Schule, keine Schulbegleitung“ von den Kostenträgern entzogen wurden.

 

Doch die Schulpflicht gilt für ALLE Kinder.  Die UNO-Generalversammlung hat mit der Behindertenrechtskonvention 2006 die Inklusion als verbindlich festgelegt
Sie wurde aufgrund vorangegangener Studien gezeichnet, damit alle Kinder die gleichen Chancen und Bildungsmöglichkeiten bekommen.  Am 26. März 2009 hat die Bundesregierung die
UN -Behindertenrechtskonvention ratifiziert... 

... wie kann es also sein, dass Eltern und Kindern jetzt mit dem Verlust ihrer bislang wichtigsten Bezugsperson sowie Schulen mit dem Verlust der bisherigen Unterstützung rechnen müssen? 
Was passiert nach dem Ende der Pandemie? Woher dann sofort eine neue, auch passende Schulbegleitung nehmen? Die wenigsten Sozialträger können aufgrund der zurückgezogene
Kostenübernahmevereinbarungen der Kostenträger eine passende anbieten; Fachkräfte, 
die bereits als Schulbegleitungen gearbeitet haben, haben sich mittlerweile neu beruflich 
orientiert oder scheuen aufgrund der o.g. Arbeitsbedingungen erneut instabile Arbeitsangebote anzunehmen.

 

Eltern sind maßgeblich als Unterstützung beim Finden einer neuen passenden Begleitung gefragt. Sie kennen ihr Kind am besten und können gezielt mit der Schulbegleitung zusammen an der individuellen Weiterentwicklung arbeiten, wenn auch sie sich darauf konzentrieren dürfen, ohne laufend mit Formalitäts- und Rechtslagenklärungen und auch Klagen um die Sicherung ihrer Schulbegleitungen belastet zu werden. 

 

Doch gerade jetzt schon beginnt für sie wieder der Spießrutenlauf – viele müssen bereits 
JETZT die Anträge für das nächste Jahr an die Kostenträger senden und nicht selten warten 
sie oft bis nach Schulbeginn im Herbst auf den Kostenübernahmebescheid, mit dem sie dann 
erst bei einem Sozialträger mit der Suche nach einer Schulbegleitung beginnen können.

 

Wir möchten, dass die Kinder weiter optimal gefördert werden, dass alle Potenziale der Kinder 
zur Geltung kommen, sie sich nach ihren Möglichkeiten entwickeln können. 

Dazu benötigt es Führungsstärke, den Willen zu lenken, zu fordern, nicht nur zu behüten. 

Kinder werden nicht stark ohne Herausforderungen. Wir müssen ihnen jetzt zeigen, wie wir diese Hürden bewältigen – wir müssen ihre Vorbilder sein!

Unterschiede Gewerkschaft und Bundesverband

Gewerkschaften 

Der Unterschied zwischen einer Gewerkschaft/Bundesverband ist vielen nicht bekannt.  Beide haben teilweise ähnliche Aufgaben und Ziele. 

Eine Gewerkschaft setzt sich für ihre Mitglieder ein bei der Verhandlung von Tarifverträgen, Lohn und Gehalt, handelt die Einhaltung von Sozialstandards aus.

Unterstützt Betriebsräte und gewährt Rechtsschutz bei Arbeitsstreitigkeiten. 

Gewerkschaften für Inklusionskräfte/Schulbegleiter könnten sein:

- ver.di
- GEW
- Gewerkschaften der ddb Tarifunion


Bundesverband

Der Bundesverband vertritt die Interessen rund um einen Beruf wie die der Inklusionskräfte/Schulbegleiter. 

Er bemüht sich um die Verbesserung des Berufsbildes und das Images. Er vertritt die Inklusionskräfte/Schulbegleiter in Politik und Gesellschaft.

Die Bundesverbände vertreten die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen  Interessen ihrer Mitglieder.

 
Der Verband bündelt Anforderungen und Bedürfnisse der Berufsgruppe oder Branche und die Interessen in der Öffentlichkeit. Ein Bundesverband ist ein Wirtschaftsverband, in dem sich Angehörige eines Berufes  oder einer Branche vereinigen. 


Die Ziele von Bundesverbänden ist es darüber hinaus, sich für die Interessen des Berufsstandes einzusetzen, den sie vertreten. Letztlich bedeutet das, ein Sprachrohr für die Anliegen der Mitglieder zu sein. 


Verbände haben immer eine eigene Verfassung (Satzung, Statut) und gemeinsame verbindliche und längerfristige Ziele. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen Interessengruppen. 


Für die eigenen Mitglieder spielt auch ihre Dienstleistungsfunktion eine wichtige Rolle. Ihre Beiträge zu Bundesverbänden können Sie als Werbungskosten abziehen. Dazu zählen neben den Pflichtbeiträgen als Mitglied auch freiwillige Zahlungen, Aufnahmegelder oder Zahlungen für konkrete Leistungen des Berufsverbandes, z.B. Rechtsberatung, Prozessvertretung und Gutachten. 

 

Beispiele für Bundesverbände sind:  
-VBE   -BEKD  -BAGB  -DDP -BDP -BfHD ... diese Liste lässt sich beliebig verlängern. 
Es gibt weitaus mehr Bundesverbände als Gewerkschaften. 


In Deutschland sind derzeit geschätzt ca. 80.000 Inklusionskräfte/Schulbegleiter tätig...
Wir fordern Standards, da sich in den letzten Jahren in allen Bundesländern, und selbst in benachbarten Landkreisen, unterschiedliche Handhabungen zu Einsatz, Kostenübernahme, Verträgen und auch unterschiedliche Abläufe für deren Beantragung und Kostendeckung an den Schulen entwickelt haben. Es ist also unabdingbar eine Interessenvertretung für sie auf die Beine zu stellen.

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Jeder fängt mal klein an - so wie wir. Aus einer gemeinsamen Vision haben wir zusammen Schritt für Schritt etwas Großes gemacht. Darauf sind wir stolz.